1926

Am 31. Januar 1926 findet – nach vorangegangener Sitzung der Ärztekammer – die Gründungsversammlung der „Versicherung der Schweizer Ärzte“ statt, damals noch unter dem Namen „Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Schweizer Ärzte“. Die Gründung dieser unabhängigen Versicherungsgenossenschaft erfolgt also bereits 22 Jahre vor der Einführung der eidgenössischen AHV im Jahre 1948!

Das erste Geschäftsjahr der Versicherung der Schweizer Ärzte beginnt am 1. April 1926.

Mit dieser Gründung bestätigt die Schweizerische Ärzteschaft, dass sie es vorzieht, ihre Vorsorgeprobleme durch berufsständische Einrichtungen zu lösen, um ihren Berufsangehörigen eine auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherung bieten zu können.

Die Gründer beginnen mit einer einfachen Vorsorgeeinrichtung, in der Meinung, diese später weiter ausbauen zu können. Die Vielfalt von Versicherungsmöglichkeiten, wie sie unseren Mitgliedern heute zur Verfügung steht, war vor über 75 Jahren gewiss nicht voraussehbar.