Assistenzarztzeit
Assistenzarztzeit
Über den Arbeitgeber sind Sie obligatorisch in der 1. und 2. Säule versichert.
Bei Stellenwechsel empfehlen wir Ihnen jeweils, den neuen Versicherungsschutz zu überprüfen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen.
In dieser Phase der Aus- und Weiterbildung ist es wichtig, bereits an Ihre individuelle Selbstvorsorge zu denken und frühzeitig mit dem Sparprozess zu beginnen. Mit der Wahl von flexiblen und geeigneten Produkten sichern Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit nachhaltig.
Die Absicherung des Erwerbseinkommens bei Krankheit oder Unfall sollte in der Assistenzzeit ebenfalls sichergestellt werden. Der kurzfristige Lohnausfall ist in dieser Zeit in aller Regel durch den Arbeitgeber abgedeckt. Länger als 2 Jahre dauernde Erwerbsausfälle (Invalidität) müssen durch den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsrente abgedeckt werden. Damit kann der gewohnte Lebensstandard fortgeführt werden.