Teilnahmebedingungen 10 x Hotelcards | VA | Die Versicherung der Schweizer Ärzte Genossenschaft

Teilnahmebedingungen 10 x Hotelcards

1. Veranstalter
Der Wettbewerb wird durchgeführt von:
Versicherung der Schweizer Ärzte Genossenschaft (VA)
Länggassstrasse 8, Postfach, 3001 Bern

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ab 18 Jahren.
Der Wettbewerb richtet sich an Personen aus medizinischen Berufen, insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren.
Mitarbeitende der VA sowie beteiligte Partner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch das vollständige Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars.
Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Die Anmeldung erfolgt stellvertretend für das im Teilnahmeformular angegebene Team.

4. Teilnahmeschluss
Der Wettbewerb läuft bis am 15. Dezember 2026.

5. Gewinne
Folgende Preise werden verlost:

  • 10x Hotelcard: Die Hotelcards werden als personalisierte Gutscheine vergeben.

Die Gewinne sind nicht übertragbar und werden nicht in bar ausbezahlt.

6. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Teilnahmeschluss per Zufallsprinzip ermittelt und per E-Mail benachrichtigt.

7. Datenschutz
Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen Daten werden gemäss Datenschutzerklärung verwendet.
Mit der Teilnahme erklärt sich die teilnehmende Person mit der für die Durchführung des Wettbewerbs notwendigen Datenbearbeitung einverstanden.

8. Vorsorge-Anfrage und Marketing
Sofern die teilnehmende Person ausdrücklich einwilligt, dürfen ihre Daten verwendet werden für:

  • die Kontaktaufnahme zur Vorsorgeberatung
  • Informationen über Produkte und Dienstleistungen der VA

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

9. Haftungsausschluss
Die VA übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle oder Datenverluste.

10. Anpassungen oder Beendigung
Die VA behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit anzupassen oder vorzeitig zu beenden, sofern dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist.

11. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

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