Der Kreis der versicherbaren Personen wird ausgedehnt. Anfänglich nur den Ärzten offen stehend, können seit diesem Jahr, gestützt auf Verträge mit der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST), auch die Mitglieder dieser Berufsstände der „Versicherung der Schweizer Ärzte“ beitreten.